Die Continentale hat die Versicherungsbedingungen für den Tarif B1 premium BU zum 1.1.2015 verbessert.
Unter Anderem wurden die Nachversicherungsgarantien erweitert und der Baustein "Leistung auch bei längerer andauernder Krankschreibung" eingeführt.
Seit es die staatlich geförderte Pfegetagegeldversicherung, den sogenannten "Pflege-Bahr", gibt, wird das Thema private Absicherung der Kosten im Pflegefall auch von den Versicherungsgesellschaften mehr berücksichtigt. Es wurden neue Kombiprodukte entwickelt, die eine Leistung bei Berufsunfähigkeit und eine zusätzliche Leistung bei Pflegebedürftigkeit zahlen. Auch die Nürnberger Lebensversicherung brachte nun ein solches Produkt auf den Markt. Besonderheit gegenüber den Mitbewerbern: schon bei Nachweis einer durchgehenden Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit) von mehr als 6 Monaten werden 30 % der versicherten BU-Rente gezahlt.
In einem früheren Artikel war ich bereits auf die Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit eingegangen. Auch eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit (="Krankschreibung") heißt nicht, dass der Versicherer automatisch die BU-Rente zahlen muss, es sei denn, der Versicherer hat die AU-Klausel (Leistung auch bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit) in seinen Bedingungen.
Oft werden die Begriffe Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit durcheinander geworfen. Man geht davon aus, dass sie dasselbe bedeuten. Das ist aber nicht
so. Wie unterscheiden sich die Begriffe Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit?