Höhe der Berufsunfähigkeitsrente - Wie sollte die BU-Rente der Höhe nach bemessen werden?

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente sollte ausreichend bemessen werden. Leider passieren bei diesem Punkt bereits häufig Fehler. Nicht selten sind Kunden falsch vorinformiert.

Auch gibt es leider "Berater", die eine viel zu niedrige BU-Rente empfehlen, um dem Kunden ein "preisgünstiges Angebot" anbieten zu können. Denn je niedriger die vereinbarte Rente ist, desto niedriger ist die zu zahlende Prämie. Bedenken Sie aber bitte, dass der Preis einer BU-Versicherung nachrangig sein sollte. 

Eine billige BU-Versicherung scheint zunächst "eine gute Sache" zu sein, denn man zahlt wenig und hat eben mehr Geld für andere Dinge übrig. Das geht aber nur solange gut, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gebraucht wird. Tritt dann der BU-Fall ein und die viel zu niedrige Rente reicht nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, sieht es schon anders aus. Eine BU-Rente, die knapp über oder gar unter dem Sozialhilfeniveau liegt hilft Ihnen im Leistungsfall gar nichts.

Ermittlung der Höhe der BU-Rente

Bei der Ermittlung der richtigen Höhe der BU-Rente sollte man bedenken, was die BU-Rente im Fall der Berufsunfähigkeit eigentlich leisten soll.

  • Die Berufsunfähigkeitsrente soll Ihren Lebensstandard, den Sie vor dem Leistungsfall hatten, sichern können
  • Sie soll sämtliche ständige Kosten wie Miete, Versicherungen etc., die Kosten für die Krankenversicherung
  • die gesetzl. Rentenversicherung und
  • die Kosten für Aufwendungen für die private Altersvorsorge decken.

Nach diesen Kosten sollte die Höhe der BU-Rente auch kalkuliert werden.

Prüfen Sie also zunächst welche festen monatlichen Kosten Sie derzeit haben (Miete, Lebenshaltungskosten, Versicherungen usw.) Dazu kommen die monatl. Aufwendungen, die Sie für den Kapitalaufbau für Ihre Altersvorsorge zahlen müssen. Von dem Betrag, den Sie so ermitteln haben können Sie Einnahmen, mit denen Sie fest (!) rechnen können, abziehen. Hier sollten allerdings nur Einnahmen, mit denen Sie auch in 10, 20 oder 30 Jahren, wenn möglicherweise der BU-Fall eintritt, fest (!) rechnen können. Wie auch bei den Leistungsinhalten eines BU-Vertrags, verbieten sich schematisierte Verfahren auch bei der Berechnung der Höhe der BU-Rente.

Die Frage der Höhe der BU-Rente sollte zusammen mit dem Bedingungspunkt „Erhöhungsoptionen“ betrachtet werden.

Die genannten Kostenfaktoren stehen für die Zukunft nicht fest. Möglicherweise ist ihre Lebenssituation in 5 oder 10 Jahren eine ganz andere: Sie könnten ein höheres Gehalt beziehen, Sie könnten in einer teureren Wohnung wohnen. Mit steigendem Gehalt würde sich auch der Vorsorgebedarf für das Alter ändern. Mit geänderter Einkommenssituation steigt auch der Absicherungsbedarf für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Weil diese Faktoren eben nicht vorhersehbar sind, läßt sich zu Vertragsbeginn auch nicht exakt sagen, welche Höhe der BU-Rente "richtig" ist.

Wichtig ist, dass der Tarif, den Sie auswählen, ausreichend flexibel in Hinblick auf eine zukünftig veränderte Einkommenssituation ist. Daher betrachten wir in der Beratung den Punkt "Höhe der BU-Rente" nicht getrennt von der Frage, welche Möglichkeiten der Vertragsanpassung ein Tarif dem Kunden ermöglicht. Hier sollte das Bedingungswerk genau gelesen werden.

Hier geht es u.a. um Fragen wie:  

  • Kann die BU-Rente nur bei bestimmten Ereignissen wie Heirat, Geburt eines Kindes, Kauf einer Immobilie etc. erhöht werden? Bei welchen Ereignissen genau?
  • Wie ist die Prüfung der Angemessenheit der BU-Rente in Relation zum Einkommen vertraglich ausgestaltet?
  • Ist bedingungsgemäß auch eine Erhöhung der Rente unabhängig vom Eintritt eines bestimmten Ereignisses möglich?

 

Mehr Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung

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