Ist der Nettobeitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung ein sinnvolles Vergleichskriterium?

Mit dem Nettobeitrag wird Werbung gemacht. Das hat einen einfachen Grund. Man glaubt, der Kunde lasse sich nur dann überzeugen, wenn der erste Betrag, der zu Vertragsbeginn vom Bankkonto abgebucht wird, "gut aussieht". Liegt man mit dem zu zahlenden Nettobeitrag besser als die Mitbewerber am Markt, scheint das ein kräftiges Argument zu sein.

 

 

 

 Gerne werden dann Listen, Ratings, Tests herangezogen, die das auch belegen. Zum Beispiel die Cosmos Direkt bewirbt ihre Berufsunfähigkeitsversicherung mit "z.B. nur 10,94". Das es sich um den nicht garantierten Nettobeitrag handelt, ist aus dem Kleingedruckten zu erfahren. 

 

Diesen zu zahlenden nicht garantierten Nettobeitrag sollte man aber eigentlich überhaupt nicht als den Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnen. Denn dieser Beitrag entsteht erst durch die Verrechnung der Überschüsse. Es ist der um die Überschussbeteiligung reduzierte Beitrag. Für das erste Versicherungsjahr ist die Höhe des Nettobeitrages bekannt und er ist garantiert. Für die weitere Laufzeit des Vertrages ist er jedoch nicht garantiert. In welcher Höhe Überschüsse erwirtschaftet werden, ist nicht vorherzusehen. Deshalb ist auch nicht vorherzusehen, welche Höhe der Nettobeitrag in 10, 15 oder 20 Jahren betragen wird.  

Deshalb kann nur der Bruttobeitrag relevant sein. Der Bruttobeitrag ist der garantierte Beitrag, jedenfalls dann, wenn der Versicherer gemäß den Versicherungsbedingungen darauf verzichtet, unter den in § 163 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelten Voraussetzungen von seinem Recht auf Anpassung der Beiträge Gebrauch zu machen. Längst nicht in allen Bedingungswerken ist der Vezicht auf das Anpassungsrecht geregelt. 

 

In einem kürzlich erschienenen Artikel in der Zeitschrift "Cash" über BU-Versicherungen wurde leider wieder eine Rangliste "die Top 10 Versicherer für Akademiker" veröffentlicht, die nach dem Nettobeitrag sortiert ist. 

Sortiert nach Nettobeitrag, Mann, Beruf: Maschinenbauing, Eintrittsalter: 29,  Bu-Rente/Monat: 1500; Endalter: 67  - Quelle der Daten: Zeitschrift "Cash", 10/2011
Sortiert nach Nettobeitrag, Mann, Beruf: Maschinenbauing, Eintrittsalter: 29, Bu-Rente/Monat: 1500; Endalter: 67 - Quelle der Daten: Zeitschrift "Cash", 10/2011

Dass eine solche Rangliste nicht besonders aussagekräftig ist, wird klar, wenn man sich vor Augen führt, dass der Nettobeitrag bis zur Höhe des Bruttobeitrages ansteigen kann

Schaut man sich die Bruttobeiträge der in der Liste aufgeführten Tarife an, ergibt sich ein völlig anderes Bild. Der Platz 1 bei den Nettobeiträgen rutscht ab auf den 4. Der 8. Platz (die Alte Leipziger) steht jetzt auf dem 2. Platz. In der nachfolgenden Tabelle (Tabelle 2) habe ich eine Spalte hinzugefügt, in der dass Verhältnis von Brutto zu Netto angezeigt wird.  

Sortiert nach Bruttobeitrag
Sortiert nach Bruttobeitrag

Sortiert man die Ergebisse nun nach dem Verhältnis von Brutto- und Netto, erhält man ein noch anderes Ergebnis (Tabelle 3). Die Europa, bei den Nettobeiträgen noch auf Platz 1, rutsch auf den 8. Platz ab.

Sortiert nach Verhältnis Brutto-Netto
Sortiert nach Verhältnis Brutto-Netto

In der nachfolgenden Tabelle 4 habe ich noch hinzugefügt, welche Gesellschaften auf das Anpassungsrecht aus §  163 VVG verzichten, so dass der Bruttobeitrag über die gesamte Laufzeit des Vertrages garantiert ist. 

Sortiert nach Brutto-Netto-Verhältnis
Sortiert nach Brutto-Netto-Verhältnis
Brutto und Nettobeitrag im Produktinformationsblatt
Brutto und Nettobeitrag im Produktinformationsblatt

Dass nebenstehende Bild ist ein Beispiel, wie der Hinweis auf den Unterschied zwischen dem Brutto- und Nettobeitrag in dem Produktinformationsblatt eines Tarifvorschlags aussehen kann. Sie können das Bild vergrößern, indem Sie auf das Bild klicken.   

Nun haben wir viel über den Beitrag gesprochen, obwohl der Beitrag - jedenfalls nach unserer Auffassung - nicht das entscheidende Kriterium sein sollte. Vorrangig sind die Leistungsinhalte und die Bedingungen. Wenn über den Kundenbedarf, die Gesundheitsfragen und die Leistungsinhalte gesprochen wurde, kann man zuletzt auch über den Beitrag reden - dann aber bitte über den Brutto(!)beitrag.

 

Fehler beim BU-Antrag vermeiden

Leistung auch bei Krankschreibung

BU-Versicherung für Handwerker


Kategorie: Berufsunfähigkeit

Tags: Nettobeitrag

 

Bildquellen

 

Beitrag - © Yvonne Weis - Fotolia.com

Stempel Ablehnung - © Wolfilser - Fotolia.com

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - © nmann77 - fotolia.com